
<i>(Az.: 12 O 546/05)</i> Leitsätze: 1. Ein Forums-Betreiber haftet erst ab Kenntniserlangung für fremde, rechtswidrige Einträge. 2. Sind in der Vergangenheit rechtswidrige Postings aufgetaucht, reicht es nicht aus, lediglich die betreffenden IP-Nummern zu sperren. Der Betreiber des Forums hat vielmehr durch andere technische Mittel ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/lgduesseldorf-2006-01-25.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.